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| Reise - und Vertragsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie mit uns reisen und danken Ihnen für das Vertrauen, dass Sie uns entgegenbringen. Der Vertrag zwischen Ihnen und Wisent Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen für Sie und Wisent Reisen wirksam. 3.2 |
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.Seit 20 Jahren bietet Wisent Natur- und Aktivferien mit Schwerpunkt in Mitteleuropa Wisent Reisen Postfach 8114 8036 Zürich Tel. 043 3332525 email: info@wisent.ch
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7.2
Können der Leistungsträger oder Wisent Reisen nicht innert einer angemessenen Frist Abhilfe leisten, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungsträger schriftlich bestätigen. Der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Er ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
7.3
Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird, und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Wisent Reisen ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.2) verlangt. Zum Verschulden von Wisent Reisen und der Höhe des Schadenersatzes siehe Ziffer 8.4.
7.4
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Wisent Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 21 Tagen nach vertraglich vereinbartem Reiseende schriftlich Wisent Reisen unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Ohne die Beanstandung vor Ort, der schriftlichen Bestätigung oder bei verspäteter Geltendmachung der Forderungen verwirken all Ihre Rechte.
8. Haftung von Wisent Reisen
8.1
Allgemeines: Wisent Reisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem Leistungsträger oder Wisent Reisen nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und nur, wenn Wisent Reisen oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft. Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 8.4.
8.2
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in Gesetzen und internationalen Abkommen: Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so haftet Wisent Reisen nur im Rahmen dieser Abkommen oder Gesetze (z.B. Eisenbahnverkehr).
8.3
Haftungsausschlüsse: Wisent Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) - auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) - auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) - auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Wisent Reisen, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Wisent Reisen ausgeschlossen.
8.4
Haftungsbegrenzung: Die Haftung von Wisent Reisen ist bei sämtlichen Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt (ausgenommen Personenschäden). Eine Haftung beteht nur, sofern Wisent Reisen oder das Dienstleistungsunternehmen ein Verschulden trifft.
Die Haftung für vertane Urlaubszeit oder Frustrationsschäden wird ausgeschlossen.
8.5
Auch bei sorgfältiger Reiseplanung können Verspätungen usw. im Eisenbahnverkehr usw. auftreten. Wisent Reisen haftet nicht für die Folgen von Verspätungen oder Zugsausfällen. Insbesondere wird auch die Haftung von Streiks ausgeschlossen.
8.6
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden Gesetzen und Abkommen, weitergehendere Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gehen den Gesetzen oder Abkommen vor.
8.7
Vermittelte Leistungen:
Treten bei vermittelten Leistungen oder bei direkt vor Ort gebuchten Leistungen Mängel auf oder erleiden Sie einen Schaden, haften ausschliesslich die vermittelten Dienstleistungsunternehmen oder die Leistungserbringer vor Ort. - Wisent Reisen haftet nicht für vermittelte oder vor Ort gebuchte Leistungen.
9. Ombudsmann
9.1
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Wisent Reisen oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
9.2
Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1
Auf das Verhältnis zwischen Ihnen und Wisent Reisen kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.
10.2
Wisent Reisen kann ausschliesslich in Zürich, Schweiz eingeklagt werden.Wisent Reisen kann den / die Reisende/n an seinem / ihren Wohnort/en oder in Zürich einklagen.
11. Einreisebestimmungen
Beschaffen Sie sich rechtzeitig die nötigen Reisedokumente. Bei Unklarheiten geben die entsprechenden Konsulate Auskunft. Für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Wisent Reisen, Zürich