Reise – und Vertragsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie mit uns reisen und danken Ihnen für das Vertrauen, dass Sie uns entgegenbringen.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wisent Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen für Sie und Wisent Reisen wirksam.
2. Vermittlung von Leistungen
2.1
Bei individuellen Reservationen von Hotels, Mietwagen, Bahnleistungen und Flügen tritt Wisent Reisen nur als Vermittler auf; der Vertrag kommt zwischen Ihnen und diesen vermittelten Dienstleistungsunternehmen zustande.
2.2
Wir berechnen Ihnen zur Deckung des Arbeitsaufwandes eine Beratungs- und Reservationspauschale von Fr. 50.- pro vermittelte fremde Leistung . Bei vermittelten Leistungen, die als Ergänzung unseres Angebots gebucht werden, berechnen wir pauchal 50 CHF für alle Leistungen.
3. Preise, Zahlung, Reisedokumente
3.1
Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung bestätigt, erhalten Sie eine Reisebestätigung/ Rechnung. Mit der Bestätigung wird eine Anzahlung von Fr. 200.- pro Person zur sofortigen Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zahlbar. Bei kurzfristigen Anmeldungen (21 oder weniger Tagen vor Abreise) ist der gesamte Reisepreis bei Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. – Wird der Reisepreis trotz Mahnung nicht bezahlt, so kann Wisent Reisen die Reiseleistungen verweigern, vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten nach Ziffer 5.1 und 5.3 verlangen. Die Übergabe der Reisedokumente erfolgt nach Zahlungseingang. Wisent Reisen akzeptiert keine Kreditkarten, EC-Direct oder Cheques. Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung noch nicht bestätigt, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. In diesem Fall informieren wir Sie laufend über den Buchungsstand Ihrer Reise.
3.2
Reisen massgeschneidert: Wir sind auch auf die Organisation von privaten Reisen für Freundeskreise, Reisezirkel, Vereine oder Organisationen spezialisiert. Diese Reisen werden massgeschneidert auf Ihre Interessen und Bedürfnisse zusammengestellt und kalkuliert. Eine Offerte-Pauschale beträgt 350.00 CHF. Bei einer Buchung wird sie auf den Reisepreis angerechnet.
4. Programm- und Preisänderungen
4.1
Wisent Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Wisent Reisen vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
4.2
Wisent Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport usw.) nach Vertragsabschluss zu ändern (vor oder während der Reise), wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wisent Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
4.3
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach Vertragsabschluss aus folgenden Gründen erhöht werden muss: nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren, Wechselkursänderungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mwst). Wisent Reisen wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.
4.4
Führt die Programmänderung (vor Reisebeginn) zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben. Lassen Sie Wisent Reisen keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
4.5
Wisent Reisen ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie dazu berechtigten Anlass geben, wenn die publizierte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, behördliche Massnahmen, Streiks, Unruhen, die (politische) Lage usw. die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder gefährden. In diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis rückerstattet. Weitere Forderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
5.Sie ändern oder annullieren die Reise
5.1
Wenn Sie die Reise absagen oder ändern wollen, müssen Sie dies Wisent Reisen mittels eingeschriebenem Brief unter sofortiger Rücksendung der Reisedokumente tun. Wisent Reisen verrechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, max. Fr. 120.- pro Auftrag, sowie den Rückbehalt bereits ausgestellter Reservationen.
5.2
Ändern Sie bei gleichen Reiseleistungen die Reise später als 30 Tage vor Antritt, werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 30% des ursprünglichen gesamten Reisepreises verrechnet.
5.3
Annullieren Sie die Reise oder Teile davon, belasten wir Ihnen für die nicht bezogenen Leistungen in Prozenten des Reisepreises:
40-21 Tage vor Abreise: 30%
20-15 Tage vor Abreise: 50%
14-8 Tage vor Abreise: 80%
7 Tage vor Abreise: 100%
Für Flug-, Zug-, Fähren-, Kultur-Tickets: 100% ab Buchungsdatum.
Hotelreservationen, Transfers, Ausflüge, Mietautos etc.: 100% 7-0 Tagen vor Abreise. Hinweis: Bei den vermittelten Leistungen, wie z.B. private Exkursionen mit Führer, sowie bei speziellen Bahntarifen kommen andere zum Teil strengere Annullationsbedingungen zur Anwendung. Massgebend sind die Bestimmungen in den Allgemeinen Bedingungen der vermittelten Unternehmen.
5.4
Stellen Sie Wisent Reisen eine Ersatzperson, die die Reise unter gleichen Bedingungen antreten kann, erheben wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.-. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für den Reisepreis und die Spesen.
6. Versicherungen
Wir raten ihnen in jedem Falle eine Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung abzuschliessen., Die Leistungen der Versicherungen richten sich ausschliesslich nach der entsprechenden Police. Die Bearbeitungsgebühren sind durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. – Wir empfehlen Ihnen den Abschluss z. B. eines VCS-Schutzbriefes, dieser kann vorteilhafter als eine Einzelversicherung sein. Versicherungsgesellschaft für den VCS-Schutzbrief ist die Europäische Reiseversicherungs AG, Basel.
7. Beanstandungen und Abhilfe verlangen
7.1
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, beim Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. Bei unseren geführten Reisen ist Ihre Ansprechperson der Reiseleiter. Bei individuellen Reisen erhalten Sie eine Kontaktnummer vor Ort. Notfalls ist mit Wisent Reisen Kontakt aufzunehmen.
Tel. 0041 43 3332525
7.2
Können der Leistungsträger oder Wisent Reisen nicht innert einer angemessenen Frist Abhilfe leisten, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungsträger schriftlich bestätigen. Der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Er ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
7.3
Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird, und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Wisent Reisen ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.2) verlangt. Zum Verschulden von Wisent Reisen und der Höhe des Schadenersatzes siehe Ziffer 8.4.
7.4
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Wisent Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 21 Tagen nach vertraglich vereinbartem Reiseende schriftlich Wisent Reisen unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Ohne die Beanstandung vor Ort, der schriftlichen Bestätigung oder bei verspäteter Geltendmachung der Forderungen verwirken all Ihre Rechte.
8. Haftung von Wisent Reisen
8.1
Allgemeines: Wisent Reisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem Leistungsträger oder Wisent Reisen nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und nur, wenn Wisent Reisen oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft. Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 8.4.
8.2
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in Gesetzen und internationalen Abkommen: Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so haftet Wisent Reisen nur im Rahmen dieser Abkommen oder Gesetze (z.B. Eisenbahnverkehr).
8.3
Haftungsausschlüsse: Wisent Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) – auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) – auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) – auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Wisent Reisen, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Wisent Reisen ausgeschlossen.
8.4
Haftungsbegrenzung: Eine Haftung besteht nur, sofern Wisent Reisen oder das Dienstleistungsunternehmen ein Verschulden trifft. Die Haftung für vertane Urlaubszeit oder Frustrationsschäden wird ausgeschlossen.
8.5
Auch bei sorgfältiger Reiseplanung können Verspätungen usw. im Eisenbahnverkehr usw. auftreten. Wisent Reisen haftet nicht für die Folgen von Verspätungen oder Zugsausfällen. Insbesondere wird auch die Haftung bei Streiks ausgeschlossen.
8.6
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden Gesetzen und Abkommen, weitergehendere Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gehen den Gesetzen oder Abkommen vor.
8.7
Vermittelte Leistungen:
Treten bei vermittelten Leistungen oder bei direkt vor Ort gebuchten Leistungen Mängel auf oder erleiden Sie einen Schaden, haften ausschliesslich die vermittelten Dienstleistungsunternehmen oder die Leistungserbringer vor Ort.  Wisent Reisen haftet nicht für vermittelte oder vor Ort gebuchte Leistungen.
9. Ombudsmann
9.1
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Wisent Reisen oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1
Auf das Verhältnis zwischen Ihnen und Wisent Reisen kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.
10.2
Wisent Reisen kann ausschliesslich in Zürich, Schweiz eingeklagt werden. Wisent Reisen kann den / die Reisende/n an seinem / ihren Wohnort/en oder in Zürich einklagen.
11. Einreisebestimmungen
Beschaffen Sie sich rechtzeitig die nötigen Reisedokumente. Bei Unklarheiten geben die entsprechenden Konsulate Auskunft. Für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Wisent Reisen, Zürich